AGB
1. Bildrechte
Die Bildrechte bleiben bei "Schindler Wedding". Der Auftraggeber erhält für die gelieferten Videos/Bilder die privaten Nutzungsrechte (Veröffentlichung und Vervielfältigung). Werden diese Bilder/Videos vom Auftraggeber im Internet (z.B. Facebook, etc.) ausgestellt, ist ein eindeutiger Hinweis auf den Urheber erbeten. z.B. Video/Foto von „Schindler Wedding“, Video/Foto © www.schindler.wedding, oder eine Verlinkung auf der offizielle Instagramseite schindler.wedding. Jegliche Manipulation der Videos/Fotos, sowie der Verkauf ist nicht gestattet. Die Teilnahme an Wettbewerben bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers. Die Auftraggeber erklären sich damit einverstanden das der Auftragnehmer die Bilder/Videos für sein Portfolio verwenden darf. (Social Media, Webseite usw.)
2. Widerrufsrecht, Rücktritt & besondere Umstände
Da die vereinbarte Hochzeitsreportage innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist stattfindet und die Vertragserfüllung auf ausdrücklichen Wunsch des Brautpaares vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, besteht nach den gesetzlichen Vorschriften kein Widerrufsrecht.
Mit Unterzeichnung dieses Vertrages verpflichten sich beide Vertragsparteien zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen.
Ein einseitiger Rücktritt vom Vertrag ist nach Vertragsschluss grundsätzlich ausgeschlossen, sofern kein gesetzliches Rücktrittsrecht oder ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn einer Vertragspartei die Durchführung des Vertrages aus Umständen, die sie nicht zu vertreten hat, unzumutbar ist.
Tritt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund vom Vertrag zurück oder storniert den Auftrag einseitig, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00 € fällig. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten; eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen solchen Schadensersatz angerechnet.
Kann der Auftragnehmer die vereinbarte Leistung ohne wichtigen Grund nicht erbringen, verpflichtet es sich, auf eigene Kosten einen fachlich und qualitativ gleichwertigen Ersatzfotografen zu organisieren. Ist dies nicht möglich oder wird kein gleichwertiger Ersatz gestellt, zahlt der Auftragnehmer an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00 €. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Die Vertragsstrafe entfällt, wenn die jeweilige Vertragspartei nachweist, dass der Rücktritt oder die Nichterfüllung auf einem wichtigen Grund oder höherer Gewalt beruht.
3. Exklusivrecht
Der Videograf/Fotograf muss der einzige professionelle Videograf/Fotograf am besagten Tag sein. Er wird nicht für überbelichtete Aufnahmen verantwortlich gemacht, die durch fremde Blitzsysteme/Lichtanlagen anderer Kameras/Videokameras verursacht wurden, ebenso wenig für Bilder die aufgrund von Eingreifen fremder Fotografen/Videografen nicht zustande kamen bzw. das Bild gestört haben. Der Videograf/Fotograf ist bei den Brautpaaraufnahmen (Foto- und Videoshooting) der einzige Videograf/Fotograf. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Videografen/Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.
4. Haftungsausschluss
Im Falle einfacher Fahrlässigkeit von Schindler Wedding ist die Haftung für Sach-und/oder Vermögensschäden ausgeschlossen. Ist es dem Auftragnehmer aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Verlust/Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik etc.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen, verzichtet das Brautpaar auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf den Videografen/Fotografen. Schindler Wedding bemüht sich jedoch in diesem Fall ein gleichwertiges Ersatzteam zu finden, kann dies aber nicht garantieren. Die Anzahlung wird im Falle einer Verhinderung des Auftragnehmers am gebuchten Tag durch oben genannte Gründe in voller Höhe zurückerstattet. Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) nicht durchgeführt werden, verzichtet Schindler Wedding auf das Einverlangen anfällig entstandener bzw. der vereinbarten Kosten.
5. Verpflegung
Essen, Getränke und Sitzplätze stehen für die Auftragnehmer (2 Personen) während der Buchungszeit zur Verfügung.
6. Kreative Freiheit & Nachbesserung
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Videos/Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Videografie/Fotografie sind ausgeschlossen. Bei der Bearbeitung wird versucht so gut wie möglich auf die Kundenwünsche einzugehen. Werden vom Paar Veränderungen oder Nachbesserungen für ein jeweiliges Video/Foto gewünscht, wird dies mit 75 € / Stunde berechnet. Grobe Fehler werden kostenfrei nachgebessert. Grobe Fehler können z. B. sein: Plötzlicher Abbruch des Videos, fehlender Sound/Musik, Artefakte im Bild.
7. Arbeitszeiten
Die Arbeitszeit beginnt, ab der Ankunft des Videografen/Fotografen und endet nach der vereinbarten Stundenzahl oder dem vereinbarten Zeitraum. Weitere Stunden können bereits vor dem Tag, als auch während der Veranstaltung hinzugebucht werden. Die Auftragnehmer sind maximal bis zu 16 Stunden buchbar. Weitere Stunden sind nur unter freiwilliger Zustimmung der Auftragnehmer möglich.
8. Auslieferung
Die Auslieferung der bearbeiteten Fotos erfolgt im Durchschnitt innerhalb von 5 Wochen nach dem Hochzeitstermin. Der fertige Hochzeitsfilm wird im Durchschnitt innerhalb von 8 Wochen ausgeliefert. Spätestens jedoch erfolgt die vollständige Auslieferung von Foto- und Videomaterial innerhalb von 12 Wochen nach dem Hochzeitstermin.
In Ausnahmefällen (z. B. durch hohe Auftragslage, technische Probleme, Krankheit oder höhere Gewalt) kann sich die Lieferzeit angemessen verlängern. Der Auftraggeber wird in diesem Fall informiert.
Ein Verzugsschaden oder Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers aufgrund einer verlängerten Lieferzeit sind ausgeschlossen, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung seitens des Auftragnehmers vorliegt.
9. Akzeptieren der Agbs
Bei Buchung eines Paketes stimmt das Paar den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Schindler Wedding zu.
1. Bildrechte
Die Bildrechte bleiben bei "Schindler Wedding". Der Auftraggeber erhält für die gelieferten Videos/Bilder die privaten Nutzungsrechte (Veröffentlichung und Vervielfältigung). Werden diese Bilder/Videos vom Auftraggeber im Internet (z.B. Facebook, etc.) ausgestellt, ist ein eindeutiger Hinweis auf den Urheber erbeten. z.B. Video/Foto von „Schindler Wedding“, Video/Foto © www.schindler.wedding, oder eine Verlinkung auf der offizielle Instagramseite schindler.wedding. Jegliche Manipulation der Videos/Fotos, sowie der Verkauf ist nicht gestattet. Die Teilnahme an Wettbewerben bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers. Die Auftraggeber erklären sich damit einverstanden das der Auftragnehmer die Bilder/Videos für sein Portfolio verwenden darf. (Social Media, Webseite usw.)
2. Widerrufsrecht, Rücktritt & besondere Umstände
Da die vereinbarte Hochzeitsreportage innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist stattfindet und die Vertragserfüllung auf ausdrücklichen Wunsch des Brautpaares vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, besteht nach den gesetzlichen Vorschriften kein Widerrufsrecht.
Mit Unterzeichnung dieses Vertrages verpflichten sich beide Vertragsparteien zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen.
Ein einseitiger Rücktritt vom Vertrag ist nach Vertragsschluss grundsätzlich ausgeschlossen, sofern kein gesetzliches Rücktrittsrecht oder ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn einer Vertragspartei die Durchführung des Vertrages aus Umständen, die sie nicht zu vertreten hat, unzumutbar ist.
Tritt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund vom Vertrag zurück oder storniert den Auftrag einseitig, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00 € fällig. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten; eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen solchen Schadensersatz angerechnet.
Kann der Auftragnehmer die vereinbarte Leistung ohne wichtigen Grund nicht erbringen, verpflichtet es sich, auf eigene Kosten einen fachlich und qualitativ gleichwertigen Ersatzfotografen zu organisieren. Ist dies nicht möglich oder wird kein gleichwertiger Ersatz gestellt, zahlt der Auftragnehmer an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00 €. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Die Vertragsstrafe entfällt, wenn die jeweilige Vertragspartei nachweist, dass der Rücktritt oder die Nichterfüllung auf einem wichtigen Grund oder höherer Gewalt beruht.
3. Exklusivrecht
Der Videograf/Fotograf muss der einzige professionelle Videograf/Fotograf am besagten Tag sein. Er wird nicht für überbelichtete Aufnahmen verantwortlich gemacht, die durch fremde Blitzsysteme/Lichtanlagen anderer Kameras/Videokameras verursacht wurden, ebenso wenig für Bilder die aufgrund von Eingreifen fremder Fotografen/Videografen nicht zustande kamen bzw. das Bild gestört haben. Der Videograf/Fotograf ist bei den Brautpaaraufnahmen (Foto- und Videoshooting) der einzige Videograf/Fotograf. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Videografen/Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.
4. Haftungsausschluss
Im Falle einfacher Fahrlässigkeit von Schindler Wedding ist die Haftung für Sach-und/oder Vermögensschäden ausgeschlossen. Ist es dem Auftragnehmer aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Verlust/Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik etc.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen, verzichtet das Brautpaar auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf den Videografen/Fotografen. Schindler Wedding bemüht sich jedoch in diesem Fall ein gleichwertiges Ersatzteam zu finden, kann dies aber nicht garantieren. Die Anzahlung wird im Falle einer Verhinderung des Auftragnehmers am gebuchten Tag durch oben genannte Gründe in voller Höhe zurückerstattet. Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) nicht durchgeführt werden, verzichtet Schindler Wedding auf das Einverlangen anfällig entstandener bzw. der vereinbarten Kosten.
5. Verpflegung
Essen, Getränke und Sitzplätze stehen für die Auftragnehmer (2 Personen) während der Buchungszeit zur Verfügung.
6. Kreative Freiheit & Nachbesserung
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Videos/Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Videografie/Fotografie sind ausgeschlossen. Bei der Bearbeitung wird versucht so gut wie möglich auf die Kundenwünsche einzugehen. Werden vom Paar Veränderungen oder Nachbesserungen für ein jeweiliges Video/Foto gewünscht, wird dies mit 75 € / Stunde berechnet. Grobe Fehler werden kostenfrei nachgebessert. Grobe Fehler können z. B. sein: Plötzlicher Abbruch des Videos, fehlender Sound/Musik, Artefakte im Bild.
7. Arbeitszeiten
Die Arbeitszeit beginnt, ab der Ankunft des Videografen/Fotografen und endet nach der vereinbarten Stundenzahl oder dem vereinbarten Zeitraum. Weitere Stunden können bereits vor dem Tag, als auch während der Veranstaltung hinzugebucht werden. Die Auftragnehmer sind maximal bis zu 16 Stunden buchbar. Weitere Stunden sind nur unter freiwilliger Zustimmung der Auftragnehmer möglich.
8. Auslieferung
Die Auslieferung der bearbeiteten Fotos erfolgt im Durchschnitt innerhalb von 5 Wochen nach dem Hochzeitstermin. Der fertige Hochzeitsfilm wird im Durchschnitt innerhalb von 8 Wochen ausgeliefert. Spätestens jedoch erfolgt die vollständige Auslieferung von Foto- und Videomaterial innerhalb von 12 Wochen nach dem Hochzeitstermin.
In Ausnahmefällen (z. B. durch hohe Auftragslage, technische Probleme, Krankheit oder höhere Gewalt) kann sich die Lieferzeit angemessen verlängern. Der Auftraggeber wird in diesem Fall informiert.
Ein Verzugsschaden oder Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers aufgrund einer verlängerten Lieferzeit sind ausgeschlossen, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung seitens des Auftragnehmers vorliegt.
9. Akzeptieren der Agbs
Bei Buchung eines Paketes stimmt das Paar den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Schindler Wedding zu.